Artikel 1 – Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt:

BOAZ rentals, Carvoeiro, Portugal.

Unterkunft: Ein Haus oder eine Villa, die von BOAZ im Auftrag des Eigentümers zur Vermietung oder Freizeitnutzung angeboten wird.

Mietvertrag: Ein Vertrag zwischen Eigentümer und Mieter einer Unterkunft in einer BOAZ-Unterkunft.

Mieter: Die Person, die die Unterkunft aus dem Angebot von BOAZ mietet oder beabsichtigt, sie zu mieten.

Mitmieter: Der Mieter, der Personen begleitet, die die gemietete Unterkunft nutzen werden.

Eigentümer: Der rechtmäßige Eigentümer/die rechtmäßigen Eigentümer (oder ihre Vertreter) der Mietunterkunft.

Manager: Eine vom Eigentümer oder der Verwaltungsgesellschaft benannte Kontaktperson, die im Namen des Eigentümers oder der Verwaltungsgesellschaft handelt.

Miete: Die Miete der Unterkunft.

Gesamtbetrag: Die Miete zuzüglich aller ausstehenden Beträge, die dem Eigentümer oder BOAZ zustehen.

Schriftliche Kommunikation: Nachrichten und Dokumente, die sowohl per Post als auch per E-Mail versendet werden.

Artikel 2 – Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und Dienstleistungen, die von, mit und durch BOAZ bereitgestellt werden. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von BOAZ ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden. Mündliche Vereinbarungen und/oder Versprechen von Mitarbeitern von BOAZ sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unvereinbar sind.

BOAZ behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.

BOAZ wird jede Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mindestens einen Monat vor Beginn durch eine schriftliche Mitteilung oder über die Webseite von BOAZ bekannt geben

Artikel 3 – Art der Vereinbarung

BOAZ vermittelt bei der Erstellung eines Mietvertrags zwischen dem Villenbesitzer und dem Mieter und ist ausdrücklich keine Partei.

Buchungen für eine Unterkunft erfolgen per Internet oder Telefon. Bei einer Internetbuchung wird der Mietvertrag von BOAZ nach Erhalt des per E-Mail gesendeten Buchungsformulars erstellt und mit der an BOAZ zu zahlenden Anzahlung bestätigt (siehe Art. 4).

Bei einer telefonischen Reservierung erstellt BOAZ den Mietvertrag und sendet ihn per E-Mail an den Mieter, der ihn ebenfalls mit der Anzahlung bestätigen muss. Beide Buchungsmethoden sind endgültig und verbindlich, d. h. die Stornierung ist gemäß Artikel 8 fällig.

Artikel 4 – Zahlung

Innerhalb von 5 Tagen nach dem Reservierungsdatum müssen 30 % des Gesamtmietpreises auf dem Bankkonto von BOAZ eingegangen sein.

Die restlichen 70 % zuzüglich etwaiger zusätzlicher Gebühren sind 8 Wochen vor Mietbeginn fällig.

Bei Buchungen, die innerhalb von 8 Wochen vor Ankunft in der Villa getätigt werden, muss der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung bezahlt werden.

Bei Buchungen innerhalb einer Woche vor Reiseantritt muss der volle Rechnungsbetrag per Telefonbanking an BOAZ überwiesen werden, wobei die Kosten vollständig vom Mieter getragen werden.

Bei verspäteter Zahlung der fälligen Beträge sendet BOAZ eine schriftliche Mahnung. Wenn der fällige Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Mahnung bei BOAZ eingeht, wird der Vertrag gekündigt. BOAZ berechnet den Mietern die in Artikel 8 festgelegten Stornierungsgebühren.

Wenn BOAZ am Tag der Ankunft nicht über den vollen Mietbetrag verfügt, ist BOAZ berechtigt, den Mietern den Zugang zur Unterkunft zu verweigern, unbeschadet des Rechts von BOAZ auf vollständige Zahlung des vereinbarten Betrags.

Artikel 5 – Zusätzliche Kosten

Alle zusätzlichen Kosten, wie z. B. Kautionen, Kosten für die Endreinigung und Kurtaxe, sind direkt vor Ort in bar an den Eigentümer oder Verwalter der Villa zu zahlen oder, falls auf der Rechnung angegeben, an BOAZ zu zahlen.

Artikel 6 – Nutzung der Immobilie

Der Mieter muss sich wie ein guter Mieter verhalten und die Immobilie ausschließlich gemäß den Anweisungen des Eigentümers/Verwalters und/oder von BOAZ nutzen. Nur die Personen, deren Namen auf dem Buchungsformular und dem Unterkunftsgutschein stehen, sind berechtigt, die Immobilie zu nutzen.

Es ist nur unter bestimmten Bedingungen und mit schriftlicher Genehmigung von BOAZ gestattet, die Immobilie für kommerzielle Zwecke wie Fotoshootings oder Videoberichte zu nutzen. Auch für private Feiern, Hochzeiten und Empfänge ist die schriftliche Genehmigung von BOAZ erforderlich.

Der Mieter muss die auf dem Gutschein angegebenen Ankunfts- und Abfahrtszeiten einhalten. Bei abweichenden Ankunfts- oder Abfahrtszeiten muss der Mieter BOAZ kontaktieren. Alle Kosten, die durch abweichende Ankunfts- oder Abfahrtszeiten entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

Artikel 7: Preis und Preisänderung

Wenn nach der Annahme der vereinbarten zusätzlichen Kosten zusätzliche Kosten seitens BOAZ entstehen, können diese auch nach Abschluss der Vereinbarung dem Mieter in Rechnung gestellt werden, falls die zusätzlichen Kosten das Ergebnis einer Änderung von Gebühren und/oder Entgelten sind, die in direktem Zusammenhang mit der Immobilie oder dem Mieter stehen.

Die auf der Website von BOAZ veröffentlichten Preise unterliegen Preisänderungen, technischen Fehlern und offensichtlichen Druckfehlern.

Artikel 8 – Stornierung

Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit kündigen oder einen Ersatzmieter benennen, sofern dies schriftlich erfolgt.

Im Falle einer Kündigung durch den Mieter gilt Folgendes:

BOAZ behält sich das Recht vor, Ausnahmen zu machen, jedoch nur zugunsten des Mieters. Darüber hinaus ist BOAZ im Falle einer Stornierung durch den Mieter verpflichtet, sich um eine Weitervermietung der Unterkunft zu bemühen. Wenn dies erfolgreich ist, werden nur (von BOAZ festgelegte) begrenzte Kosten in Rechnung gestellt.

Artikel 9 – Kündigung oder Änderung durch BOAZ

BOAZ kann den Mietvertrag nur in den folgenden Fällen kündigen oder ändern:

Im Falle höherer Gewalt wie Krieg, Streik, Naturkatastrophen, widrigen Wetterbedingungen, Feuer, Tod des Eigentümers, unangekündigter Verkauf und/oder Besetzung des Grundstücks durch den neuen Eigentümer usw.;

Aufgrund schwerwiegender Umstände. Unter schwerwiegenden Umständen sind Umstände zu verstehen, die so geartet sind, dass eine weitere Anpassung von BOAZ an die Vereinbarung vernünftigerweise nicht verlangt werden kann; selten ist BOAZ aufgrund schwerwiegender Umstände gezwungen, den Mietvertrag zu kündigen.

Wenn sich der Mieter, nachdem er vom Eigentümer oder Verwalter darauf hingewiesen wurde, nicht wie ein guter Mieter verhält oder durch den Mieter eine ernsthafte Belästigung der Umwelt verursacht wurde. Sofern der Mieter nicht fahrlässig oder schuldhaft gehandelt hat, bietet BOAZ dem Mieter so schnell wie möglich eine Änderung in Form eines alternativen Unterkunftsangebots an. Ist dies nicht möglich oder akzeptiert der Mieter die Alternative nicht, wird der volle Mietbetrag erstattet. Sonstige Schäden, die sich aus der Kündigung oder Änderung ergeben, werden von BOAZ nicht erstattet.

Artikel 10 – Haftung

BOAZ vermittelt zwischen dem Eigentümer der Immobilie und dem Mieter und ist ausdrücklich keine Partei.

BOAZ übernimmt keine Haftung für:

Der Mieter haftet für alle Verluste/Schäden am Mietobjekt und dessen Inventar, unabhängig davon, ob diese auf Handlungen oder Unterlassungen des Mieters oder Dritter zurückzuführen sind, die sich mit Zustimmung des Mieters dort aufhalten. Wenn Mieter das Objekt missbrauchen oder in einem Zustand hinterlassen, der als übermäßig verschmutzt gilt, werden alle zusätzlichen Kosten an den Mieter weitergegeben.

Artikel 11 – Beschwerden

Der Mieter muss Beschwerden zunächst beim Verwalter einreichen, um eine Lösung zu finden. Wenn die Beschwerde vor Ort vom Verwalter der Villa aufgenommen wird, aber nicht gelöst werden kann, muss sich der Mieter innerhalb von 48 Stunden an BOAZ wenden. BOAZ wird sich bemühen, die Beschwerde im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Zufriedenheit des Mieters zu lösen. Beschwerden, die nach Ablauf der Mietzeit gemeldet und eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt.

Der Mieter muss BOAZ immer die Möglichkeit geben, eine geeignete Lösung für die Beschwerde vorzuschlagen. Bei vorzeitiger Abreise ohne vorherige Absprache mit dem Villenmanager und/oder BOAZ sind der Eigentümer und BOAZ von jeglicher Anerkennung einer Beschwerde oder jeglicher Form von Rückerstattung befreit.

Sollte die Beschwerde nicht zufriedenstellend gelöst werden, sollten die Mieter innerhalb von 4 Wochen nach Abreisedatum eine schriftliche Beschwerde mit möglichst vielen Informationen an BOAZ, Apartado 1045, 8401-908, Carvoeiro, Portugal, einreichen.

Artikel 12 – Schlussbestimmungen

Diese allgemeinen Bedingungen unterliegen portugiesischem Recht, sofern dies nicht den Regeln des internationalen Privatrechts widerspricht, die etwas anderes vorsehen. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, werden daher zunächst vom zuständigen Gericht in Portugal beigelegt, sofern das internationale Recht nichts anderes vorsieht.