In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:
BOAZ Rentals, Carvoeiro, Portugal.
Unterkunft: Ein Haus oder eine Villa, das/die von BOAZ im Namen des Eigentümers zur Vermietung oder zur Freizeitnutzung angeboten wird.
Mietvertrag: Ein Vertrag zwischen dem Eigentümer und dem Mieter einer Unterkunft von BOAZ.
Mieter: Die Person, die eine Unterkunft aus dem Angebot von BOAZ Rentals mietet oder mieten möchte.
Mitmieter: Die Begleitpersonen des Mieters, die die gemietete Unterkunft nutzen werden.
Eigentümer: Der/die rechtmäßige(n) Eigentümer (oder deren Vertreter) der Mietunterkunft.
Verwalter: Eine vom Eigentümer oder der Verwaltungsgesellschaft benannte Kontaktperson, die im Namen des Eigentümers oder der Verwaltungsgesellschaft handelt.
Miete: Die Miete für die Unterkunft.
Gesamtbetrag: Die Miete zuzüglich aller weiteren Beträge, die dem Eigentümer oder BOAZ zustehen.
Schriftliche Kommunikation: Nachrichten und Dokumente, die sowohl per Post als auch per E-Mail versandt werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und Dienstleistungen, die von, mit und über BOAZ erbracht werden. Abweichende Bedingungen gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von BOAZ. Mündliche Vereinbarungen und/oder Zusagen von Mitarbeitern von BOAZ, die im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
BOAZ behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.
BOAZ wird jede Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mindestens einen Monat vor Inkrafttreten durch eine schriftliche Mitteilung oder über die Webseite von BOAZ bekannt geben.
BOAZ vermittelt bei der Erstellung eines Mietvertrags zwischen dem Villenbesitzer und dem Mieter und ist ausdrücklich keine Vertragspartei.
Buchungen für eine Unterkunft erfolgen per Internet oder Telefon. Bei einer Internetbuchung wird der Mietvertrag von BOAZ nach Erhalt des per E-Mail gesendeten Buchungsformulars erstellt und mit der Anzahlung an BOAZ bestätigt (siehe Art. 4).
Bei einer telefonischen Reservierung erstellt BOAZ den Mietvertrag und sendet ihn per E-Mail an den Mieter. Auch dieser muss durch die Anzahlung bestätigt werden. Beide Buchungsmethoden sind endgültig und verbindlich, d. h. es gilt die Stornierungsregelung in Artikel 8.
Innerhalb von 5 Tagen nach dem Reservierungsdatum müssen 30 % der Gesamtmiete auf dem Bankkonto von BOAZ eingegangen sein.
Die restlichen 70 % zuzüglich etwaiger Zusatzkosten sind 60 Tage vor Mietbeginn fällig.
Bei Buchungen, die innerhalb von 60 Tagen vor Ankunft in der Villa erfolgen, ist der gesamte Mietpreis innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu zahlen.
Bei verspäteter Zahlung der fälligen Beträge sendet BOAZ eine schriftliche Mahnung. Wenn der fällige Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Mahnung bei BOAZ eingegangen ist, wird der Vertrag storniert. BOAZ berechnet den Mietern die in Artikel 8 festgelegten Stornierungsgebühren.
Wenn BOAZ am Tag der Ankunft nicht über den vollen Mietpreis verfügt, ist BOAZ berechtigt, den Mietern den Zugang zur Immobilie zu verweigern, unbeschadet des Rechts von BOAZ auf vollständige Zahlung des vereinbarten Betrags.
Alle zusätzlichen Kosten, wie Kautionen, Kosten für die Endreinigung und Kurtaxe, sind direkt vor Ort in bar an den Eigentümer oder Villa-Manager zu zahlen oder, falls auf der Rechnung angegeben, an BOAZ zu zahlen.
Der Mieter hat sich wie ein guter Mieter zu verhalten und die Unterkunft ausschließlich gemäß den Anweisungen des Eigentümers/Verwalters und/oder von BOAZ zu nutzen. Nur die Personen, deren Namen auf dem Buchungsformular und dem Unterkunftsgutschein angegeben sind, sind zur Nutzung der Unterkunft berechtigt.
Nur unter bestimmten Bedingungen und mit schriftlicher Genehmigung von BOAZ ist es gestattet, die Immobilie für kommerzielle Zwecke wie Fotoshootings oder Videoberichte zu nutzen. Auch für private Feiern, Hochzeiten und Empfänge ist die schriftliche Genehmigung von BOAZ erforderlich.
Der Mieter muss sich an die auf dem Gutschein angegebenen An- und Abreisezeiten halten. Bei abweichenden An- oder Abreisezeiten muss sich der Mieter mit BOAZ in Verbindung setzen. Alle Kosten, die durch abweichende An- oder Abreisezeiten entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters.
Wenn nach der Festlegung der vereinbarten Zusatzkosten zusätzliche Kosten seitens BOAZ entstehen, kann BOAZ diese auch nach Vertragsabschluss dem Mieter in Rechnung stellen, sofern die zusätzlichen Kosten auf eine Änderung der Gebühren und/oder Entgelte zurückzuführen sind, die in direktem Zusammenhang mit der Immobilie oder dem Mieter stehen.
Die auf der Website von BOAZ veröffentlichten Preise unterliegen Preisänderungen, technischen Fehlern und offensichtlichen Tippfehlern.
Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit stornieren oder einen Ersatzmieter finden, sofern dies schriftlich erfolgt.
Im Falle einer Stornierung durch den Mieter gilt Folgendes:
BOAZ behält sich das Recht vor, Ausnahmen zu machen, jedoch nur zugunsten des Mieters. Darüber hinaus ist BOAZ im Falle einer Stornierung durch den Mieter verpflichtet, sich um eine Weitervermietung der Unterkunft zu bemühen. Ist dies erfolgreich, fallen nur (von BOAZ festgelegte) begrenzte Kosten an.
BOAZ kann den Mietvertrag nur in den folgenden Fällen kündigen oder ändern:
Im Falle höherer Gewalt wie Krieg, Streik, Naturkatastrophen, widrigen Wetterbedingungen, Feuer, Tod des Eigentümers, unangekündigter Verkauf und/oder Belegung der Immobilie durch den neuen Eigentümer usw.;
Aufgrund schwerwiegender Umstände. Unter schwerwiegenden Umständen sind Umstände zu verstehen, die es BOAZ unzumutbar machen, sich weiterhin an den Vertrag zu halten; nur in seltenen Fällen ist BOAZ aufgrund schwerwiegender Umstände gezwungen, den Mietvertrag zu kündigen.
Wenn der Mieter, nachdem er vom Eigentümer oder Verwalter darauf hingewiesen wurde, sich nicht wie ein guter Mieter verhält oder wenn durch den Mieter eine erhebliche Belästigung der Umgebung verursacht wurde. Sofern kein Verschulden oder kein schuldhaftes Verhalten des Mieters vorliegt, wird BOAZ dem Mieter so schnell wie möglich eine Änderung in Form eines alternativen Unterkunftsangebots anbieten. Ist dies nicht möglich oder lehnt der Mieter das Alternativangebot ab, wird die Miete in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Schäden, die sich aus der Kündigung oder Änderung ergeben, werden von BOAZ nicht ersetzt.
BOAZ vermittelt zwischen dem Eigentümer der Immobilie und dem Mieter und ist ausdrücklich keine Vertragspartei.
BOAZ übernimmt keine Haftung für:
Der Mieter haftet für alle Verluste/Schäden an der gemieteten Immobilie und deren Inventar, unabhängig davon, ob diese durch Handlungen oder Unterlassungen des Mieters oder eines Dritten, der sich mit Zustimmung des Mieters dort aufhält, verursacht wurden. Wenn Mieter die Immobilie missbräuchlich nutzen oder in einem Zustand hinterlassen, der als übermäßig verschmutzt angesehen wird, werden alle zusätzlichen Kosten an den Mieter weitergegeben.
Der Mieter muss Beschwerden zunächst beim Verwalter einreichen, um eine Lösung zu finden. Wenn die Beschwerde vor Ort vom Villa-Manager aufgenommen, aber nicht gelöst werden kann, muss sich der Mieter innerhalb von 48 Stunden an BOAZ wenden. BOAZ wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, die Beschwerde zur Zufriedenheit des Mieters zu lösen. Beschwerden, die nach Ablauf der Mietdauer gemeldet und eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt.
Der Mieter muss BOAZ immer die Möglichkeit geben, eine geeignete Lösung für die Beschwerde vorzuschlagen. Bei vorzeitiger Abreise ohne vorherige Rücksprache mit dem Villamanager und/oder BOAZ sind der Eigentümer und BOAZ von jeglicher Annahme einer Beschwerde oder jeglicher Form von Rückerstattung freigestellt.
Sollte die Beschwerde nicht zufriedenstellend gelöst werden können, sollten Mieter eine schriftliche Beschwerde mit möglichst vielen Informationen einreichen und diese innerhalb von 4 Wochen nach dem Abreisedatum an BOAZ, Apartado 1045, 8401-908, Carvoeiro, Portugal, senden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen portugiesischem Recht, sofern dies nicht im Widerspruch zu den Vorschriften des internationalen Privatrechts steht, die etwas anderes vorsehen. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, werden daher zunächst vom zuständigen Gericht in Portugal entschieden, sofern das internationale Recht nichts anderes vorsieht.